Kaufen

Domainnamen sind ein wichtiger Baustein für die Online-Kommunikation Ihres Unternehmens oder Ihrer Geschäftsidee.

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Den Ankauf eines Domainnamens werden wir unkompliziert mit Ihnen abwickeln.


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Beispielhaft haben wir einen Kaufvertragsentwurf angefügt.

Domain-Übertragungs-Vertrag
Zwischen
Firma:
Vorname, Name:
Straße:

PLZ, Ort:

im folgenden Verkäufer genannt

und
Firma:
Vorname, Name:
Straße:

PLZ, Ort:

im folgenden Käufer genannt

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Gegenstand des Vertrages
ist die entgeltliche Übertragung nachfolgender Internet-Domain

www.

vom Verkäufer auf den Käufer

§ 2 Pflichten des Verkäufers

Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung der unter §1 aufgeführten Internet-Domain auf den Käufer und wird gegenüber dem jeweiligen Registrar alle Erklärungen abgeben, die nach den Vergabebestimmungen, Richtlinien und Geschäftsbedingungen des Registrars zur Übertragung der Domain notwendig sind.

§ 3 Pflichten des Käufers; Kaufpreis

(1) Der Käufer verpflichtet sich, an den Verkäufer als Entgelt für die Übertragung der in diesem Vertrag aufgeführten Domain zu zahlen:

Netto-Kaufpreis

zuzüglich 16 % Mwst
Brutto-Kaufpreis


(2) Sollten im Rahmen der Transaktion des Kaufgegenstandes weitere Kosten entstehen, so sind diese von der Partei zu tragen, in deren Verantwortungsbereich sie liegen. Insbesondere trägt der Verkäufer die Kosten für Leistungen seines Providers, der Käufer trägt die Kosten für Leistungen seines Providers und/oder Registrars.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

(1) Der vom Käufer gemäß § 3 Abs. 1 zu zahlende Kaufpreis wird sofort zur Zahlung fällig.

(2) Der Verkäufer ist erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Übertragung der vertragsgegenständlichen Domain auf den Käufer gemäß § 2 dieses Vertrages verpflichtet.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Verkäufer sichert zu, dass er Inhaber des oben genannten Domainnamens ist.

(2) Eine sonstige Gewährleistung des Verkäufers für Rechtsmängel wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Verkäufer einen Rechtsmangel arglistig verschweigt.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung vertrags-wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Verkäufers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 6 Schlußbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Ulm.

(2) Vertragsänderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

Käufer Verkäufer
Ort, Datum

Ort, Datum
Unterschrift


Unterschrift